Merkblatt für Vermieter

Für die Erbringung von Beherbergungsleistungen in einem Haushalt ist Folgendes erforderlich:

- Über einen gültigen Beschluss über die Bewilligung zur Erbringung von gastgewerblichen Leistungen im Privathaushalt verfügen
- Am Objekteingang ist ein gut sichtbares Schild mit der Angabe zur Art und Kategorie des Objekts auszuhängen (Standardschild). Die berechtigten Firmen für die Herstellung von Standardschildern findet man auf der folgenden Webseite: https://mint.gov.hr/pristup-informacijama/kategorizacija-11512/standardizirana-ploce-za-objekte-koji-se-kategoriziraju/11513
- In jeder Unterkunftseinheit soll eine Preisliste sichtbar sein. Die Preisliste muss in Euro angegeben sein und alle angebotenen Leistungen müssen darin aufgeführt sein. Die Preisliste muss vom Beschlussträger eigenhändig unterzeichnet werden und muss nicht beglaubigt werden. Die Vermieter müssen sich an die in der Preisliste ausgewiesenen Preise halten, haben jedoch die Möglichkeit, einen Rabatt zu genehmigen. Wenn Sie einen Rabatt genehmigen, muss dieser in der Preisliste dargestellt und bei der Fakturierung angegeben werden. Die Preisliste muss folgende Angaben enthalten:
- Allgemeine Angaben des Vermieters (Bezeichnung der Unterkunft, Vor- und Nachname des Vermieters, Adresse)
- Art und Kategorie der Unterkunft (gemäß Beschluss über die Kategorisierung)
- Art und Bezeichnung der Dienstleistung (z.B. Übernachtung im Appartement, Übernachtung pro Haustier)
- Termin (Wenn sich die Preise je nach Termin unterscheiden, müssen alle Termine eingegeben werden: Saison, Vorsaison, Nachsaison...)
- Preis (Preise müssen unbedingt in Euro angegeben werden)
- Unbedingt angeben, dass die Kurtaxe im Übernachtungspreis enthalten ist.
- Rabatt (falls genehmigt)
- Gültigkeitsdauer der Preisliste
- Unterschrift des Beschlussträgers
- Den Gästen Rechnungen für die erbrachte Leistung ausstellen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten: Rechnungsnummer, Ort der Rechnungsausstellung und Datum; Name und Vorname (Bezeichnung), Adresse und persönliche Identifikationsnummer des Dienstleisters (ID Nr. des Vermieters), der die Rechnung ausgestellt hat; Vor- und Nachname / Name der Person, für die die Dienstleistung erbracht wurde; Art und Menge der verkauften Ware sowie Art und Menge der erbrachten Dienstleistungen und deren Preis; obligatorisch folgendes angeben - Hinweis: Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Die Rechnung wird in 2 Ausfertigungen ausgestellt (eine für den Gast und für den Vermieter und muss nicht fiskalisiert werden. Wenn für die Leistung ein Rabatt genehmigt wird, muss dieser auf der Rechnung angegeben werden. 
- Sichtbar ein Schild über das Verbot vom Servieren bzw. Konsum von Alkohol durch Personen unter 18 Jahren auszeichnen.
- Ein Evidenzbuch über den Umsatz ist zu führen (oder Formular EP)
- Gästeregistrierung [Abmeldung erfolgt automatisch] (innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich im eVisitor-System)
- Gästeliste (ausschließlich über das eVisitor-System)
- Eine Information über die Art, wie Beschwerden zu erheben sind, ist gut sichtbar auszuhängen. Außerdem ist es notwendig über den Nachweis über die Absendung der Antwort auf die Beschwerde (Rückschein) zu verfügen (Beschwerden ein Jahr aufzubewahren).
- Ein Evakuierungsplan ist in jeder Unterkunftseinheit obligatorisch. Sie können den Evakuierungsplan handschriftlich zeichnen oder aus Ihrer Projektdokumentation des Unterkunftsobjektes kopieren. Es ist wichtig, dass Sie in jeder Wohneinheit (Zimmer oder Wohnung) einen Pfeil in einer speziellen Farbe zeichnen, der im Falle eines Brandes oder einer anderen Katastrophe den Ausgang anzeigt.
- Jede Einrichtung muss über einen kompletten Erste-Hilfe-Kasten in den Unterkunftseinheiten verfügen. Wenn Sie mehrere Appartements haben, müssen Sie nicht in jedem Appartement einen Erste-Hilfe-Kasten haben, sondern an einer zugänglichen Stelle im Gebäude. Das Gleiche gilt für Zimmer als eingetragene Wohneinheiten. Wenn etwas aufgebraucht ist oder die Frist abgelaufen ist, ist es nicht notwendig, ein neues zu kaufen, sondern nur, es wieder aufzufüllen.


Aufenthaltsgebühr
Die Vermieter (Unterkunft in einem Privataushalt und Unterkunft auf einem Familienbauernhof) müssen für Betten und Zustellbetten eine pauschale Aufenthaltsgebühr in Höhe von 60,00 EUR zahlen. Die Zahlungsbelege mit allen Informationen zur Zahlung der Aufenthaltsgebühr in einer Pauschale finden Sie auf der Website www.evisitor.hr unter dem Absatz Finanzen – Einzahlungsschein- Aufenthaltsgebühr.

Angaben zur Zahlung der Aufenthaltsgebühr:
IBAN: HR8910010051750204749
MODEL: HR67
Bezugsnummer: ID Nr. des Vermieters


Tourismusgebühr
Gemäß dem Gesetz über die Mitgliedsbeiträge für Tourismusverbände (Amtsblatt 52/19) sind die Vermieter (Haushaltsdienstleister) verpflichtet, einen Tourismusbeitrag in Höhe von 5,97 EUR pro Bett für Betten und für Zustellbetten den um 50% reduzierten Betrag pro Bett (Amtsblatt 14/20) zu zahlen. Der Pauschbetrag des Mitgliedsbeitrags für Tourismus kann auf einmal bis zum 31. Juli des laufenden Jahres oder in drei gleichen Zahlungsraten gezahlt werden, wobei die erste Rate am 31. Juli, die zweite am 31. August und die dritte am 30. September des laufenden Jahres fällig wird. Die Mitgliedsbeiträge für Tourismus sind der Steuerbehörde mit dem Formular TZ 2 einzureichen. Die Frist für die Einreichung des Formulars TZ 2 bei der zuständigen Steuerbehörde endet am 15. Januar des laufenden Jahres. Die Zahlungsbelege mit allen Informationen zur Zahlung der Tourismusgebühr in einem Pauschalbetrag finden Sie auf der Website www.evisitor.hr unter dem Absatz Finanzen – Einzahlungsschein- Tourismusgebühr.

Hinweis: Bei den in eVisitor angezeigten Beträgen der touristischen Mitgliedsbeiträge handelt es sich um informative Berechnungen, die nicht dem Gesamtbetrag der touristischen Mitgliedsbeiträge in der Steuerkarte der Steuerverwaltung entsprechen. Bevor Sie den touristischen Mitgliedsbeitrag bezahlen, überprüfen Sie Ihre Schulden beim Finanzamt oder im eTax-System, dem zentralen Ort zur Berechnung des touristischen Mitgliedsbeitrags.

Angaben zur Zahlung der Tourismusgebühr:
IBAN: HR0310010051750227152
MODEL: HR67
Bezugsnummer: ID Nr. des Vermieters


Pauschalsteuer auf Mieteinnahmen und Mehrwertsteuer
Die Vermieter sind verpflichtet, die Mieteinnahmen aus selbständiger Vermietung (Haushaltsdienstleister) entsprechend den erhaltenen Belegen und den Anweisungen des zuständigen Finanzamtes pauschal zu zahlen.

Die Vermieter, die mit in anderen EU-Ländern ansässigen Agenturen (z. B. Booking.com) zusammenarbeiten, sind verpflichtet, auf die erbrachte Dienstleistung (Provision) gemäß Artikel 154 Absatz 4 der Mehrwertsteuerverordnung (Amtsblatt 79 / 13 und 85/13) eine Mehrwertsteuer (in Höhe von 25%) gemäß Artikel 154 Absatz 4 der Mehrwertsteuerverordnung (Amtsblatt 79/13 und 85/13) zu zahlen. Gemäß Artikel 75 Absatz 1 Nummer 6 des genannten Gesetzes ist ein Steuerpflichtiger - ein privater Vermieter mit Sitz im Land - verpflichtet, die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen, wenn seine Dienstleistungen von einem Steuerpflichtigen erbracht werden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird vom zuständigen Steueramt ausgestellt.


Vorstellung des Unterkunftsobjekts auf der Webseite der Tourismusverband  
Alle Mieter haben die Möglichkeit, ihr Unterkunftsobjekt auf der Website des Tourismusverbandes der Stadt Vodnjan vorzustellen. Es ist notwendig, uns per E-Mail unter infovodnjan@gmail.com zu kontaktieren, um ein Formular zu erhalten, das vorher ausgefüllt werden muss.


Stempel, Feuerlöscher sowie Wohnungs- und Gästeversicherung – NICHT OBLIGATORISCH
Ein privater Vermieter, der als natürliche Person (also nicht als Unternehmen oder Gewerbetrieb) registriert ist, ist gesetzlich nicht verpflichtet, einen Stempel zu besitzen. Wenn er einen Stempel haben möchte, kann der Vermieter einen erstellen lassen. Das Unternehmen, das die Stempel ausgibt, wird einen offiziellen Beschluss zur Einsicht beantragen.

Die privaten Vermieter müssen keinen Feuerlöscher besitzen, sondern nur juristische Personen. Obwohl es nicht als obligatorisch vorgeschrieben ist, ist es mehr als wünschenswert, dass Sie sich einen Feuerlöscher besorgen und ihn an einer leicht zugänglichen Stelle in Ihrem Ferienhaus/Apartment aufstellen.

Die Vermieter sind nicht verpflichtet, aber es ist empfehlenswert, eine Versicherung abzuschließen. Heutzutage gibt es verschiedene spezialisierte Reiseversicherungen, die den Vermieter vor Einbrüchen in die Wohnung während des Aufenthalts des Gastes, zerstörten Sachen des Gastes und den durch Gäste verursachten Schäden in der Ferienwohnung (Haushaltsgeräte, Möbel...) schützen.


Tourismus-Aufsichtsbehörde 
Um Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von gastgewerblichen Aktivitäten, der Darbietung von gastgewerblichen Diensten und nicht registrierten gastgewerblichen Aktivitäten oder Diensten (z. B. „schwarz“ Vermietung von Unterkunftskapazitäten) zu vermeiden, können alle Unregelmäßigkeiten an die Tourismus-Aufsichtsbehörde, die der staatlichen Aufsichtsbehörde untersteht, gemeldet werden und die behördliche Aufsicht wird so im Bereich der Anwendung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften handeln, mit der die Art und Weise und die Bedingungen geregelt werden, unter denen juristische und natürliche Personen gastgewerbliche Aktivitäten ausüben oder gastgewerbliche Dienste erbringen und / oder Dienstleistungen im Tourismus erbringen:

​​​​​​​Alle Eingaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Tourismus-Aufsichtsbehörde können durch Einreichung eines Antrags über die Website der staatlichen Aufsichtsbehörde (https://dirh.gov.hr/podnosenje-prijava/83) unter der Telefonnummer +385 52 650 080 eingereicht werden (Büro Pula, Straße Bože Gumpca 36) und im Tourismusverband von Vodnjan-Dignano persönlich (und anonym), per Post oder E-Mail.


Einen Einblick in weitere Gesetze, die den Bereich Tourismus – Gaststättengewerbe regeln, mit Schwerpunkt auf dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus und dem Gesetz über Gastgewerbetätigkeiten kann über folgenden Link realisiert werden http://mint.hr/pristup-informacijama/propisi/propisi-iz-turizma/107

Udruga iznajmljivača obiteljskog smještaja Grada Vodnjana
(Vereinigung für Familienunterkünfte der Stadt Vodnjan)
​​​​​​​Präsident: Sandra Božac | +385 91 788 1390 | sabozac@net.hr 
Sekretär: Nikolina Draković | +385 91 886 6659 | 76nimado@gmail.com